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OLG Hamburg, 12.01.1995 - 3 U 132/91 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+6Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Hamburg, 29.05.2008 - 3 U 108/98
Schadensersatzanspruch des Hörspielproduzenten gegen einen Komponisten wegen
BGH, 07.07.2005 - I ZR 196/04Die drei ??? (Hörspiel)
OLG Hamburg, 04.11.2004 - 3 U 63/99Die drei ??? (Hörspiel)
LG Hamburg, 18.12.1998 - 308 O 3/97Die drei ??? (Hörspiel)
LG Hamburg, 06.03.1998 - 328 O 151/92Die drei ??? (Hörspiel)
OLG Hamburg, 12.01.1995 - 3 U 132/91Die drei ??? (Hörspiel)
LG Hamburg, 31.05.1991 - 324 O 559/87Die drei ??? (Hörspiel)
Die drei ??? (Hörspiel)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 12.01.1995 - 3 U 132/91
- OLG Hamburg, 11.05.1995 - 3 U 132/91
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 29.05.2008 - 3 U 108/98
Schadensersatzanspruch des Hörspielproduzenten gegen einen Komponisten wegen …
Durch Urteil des Senats vom 12. Januar 1995 (OLG Hamburg 3 U 132/91) wurde die gegen das Teilurteil des Landgerichts gerichtete Berufung (der dortigen Beklagten, u. a. der hiesigen Klägerin) zurückgewiesen (Anlage K 33), die dagegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nicht angenommen.Auf die Entscheidungen im GEMA-Verfahren (Teil I: Beiakte OLG Hamburg 3 U 132/91 und Teil II: Beiakte OLG Hamburg 3 U 63/99) wird wegen aller Einzelheiten Bezug genommen.
Auf das Senatsurteil (Beiakte OLG Hamburg 3 U 132/91) wird Bezug genommen.
festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von sämtlichen Zahlungsansprüchen der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, aus dem von dieser gegen die Klägerin geführten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg 324 O 559/87 / Hanseatisches Oberlandesgericht 3 U 132/91 wegen der Verwertung der vom Beklagten in den Jahren 1979 bis 1984 gelieferten Musikaufnahmen freizuhalten;.
Es sei im Frühjahr 1981 zu einer Fotosession mit KaPa in der A.-Straße gekommen, und zwar in Anwesenheit von dessen damaliger Managerin und jetziger Ehefrau sowie den Eheleuten Ma. (Beweisantritt Bl. 989), Bilder aus der Fotosession seien in dem Buch "Die Moo-Story ... Das 200-Millionen-Ding" erschienen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 132/91, Anlage K XVII).
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten OLG Hamburg 3 U 132/91 und 3 U 63/99 sowie auf die nachgereichten Schriftsätze der Parteien vom 24. April und vom 16. Mai 2008 (des Beklagten) und vom 30. April 2008 (der Klägerin) Bezug genommen.